Abfallbewirtschaftung
Wenn die Tour nicht kommt, sieht es jeder auf der Straße.
Entsorgungsunternehmen und Recyclingbetriebe sind als wichtige Einrichtungen im Gesetz — mit einem Betrieb, der aus Fahrzeugen, Waagen, Anlagensteuerung und Nachweisführung besteht. Fällt die IT aus, stapelt sich das Problem sichtbar.
Fallen Sie darunter?
Anlage 2 · Sektor 2
Sektor Abfallbewirtschaftung
Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Abs. 14 KrWG.
Besonders wichtige Einrichtung
mindestens 250 Mitarbeitende — oder über 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich über 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
Gilt für Einrichtungsarten aus Anlage 1 · § 28 Abs. 1, 2 BSIG
Wichtige Einrichtung
mindestens 50 Mitarbeitende — oder über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
Gilt für Einrichtungsarten aus Anlage 1 und 2 · § 28 Abs. 1, 2 BSIG
Wichtig für Sie: Ausgenommen sind Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht die Hauptwirtschaftstätigkeit ist — der Werkstoffhof eines Industriebetriebs macht diesen also nicht automatisch zur Einrichtung dieses Sektors.
Ohne jede Größenschwelle betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top-Level-Domain-Registries und DNS-Diensteanbieter (§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 2 BSIG); Vertrauensdiensteanbieter gelten stets als wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 BSIG). Mitarbeiterzahl und Finanzkennzahlen stehen zueinander im Oder-Verhältnis; bei den Finanzkennzahlen müssen beide Werte überschritten sein. Ob Ihr konkretes Unternehmen darunterfällt, ist eine Einzelfallfrage — dafür gibt es Anwältinnen und Anwälte.
Was in diesem Sektor typischerweise im Register steht
Diese Pflichten entscheiden bei Ihnen.
§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG
Risiken kennen, bevor die Tour steht
Konzepte für Risikoanalyse und IT-Sicherheit — inklusive der Frage, was passiert, wenn Waage oder Tourenplanung einen Tag ausfallen.
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 BSIG
Vorfälle strukturiert bewältigen
Erkennen, behandeln, nachbereiten: In kommunalen Strukturen entscheidet der geübte Ablauf, nicht die Rufbereitschaft einer einzelnen Person.
§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
Dienstleister und Anlagenbauer
Sicherheitsbezogene Aspekte der Beziehungen zu Anbietern und Diensteanbietern — Fernwartung an Sortier- und Waageanlagen gehört ausdrücklich dazu.
Fallbeispiel (fiktiv): Der Entsorger ohne Waage
Bei einem kommunalen Entsorgungsbetrieb fällt die Waagesoftware aus — verschlüsselt. Annahme und Abrechnung laufen zwei Tage auf Papier, danach fehlt die Datengrundlage für die Gebührenbescheide eines ganzen Quartals.
Die Wiederherstellung gelingt, weil es ein Backup gibt. Was fehlt, ist der Nachweis, wann der Vorfall bemerkt wurde — und genau danach fragt die Aufsicht zuerst. Wer den Zeitpunkt der Kenntnis sauber dokumentiert, diskutiert später nicht darüber.
Frei erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung — kein realer Kunde, kein Rechtsrat
So nimmt Compliverse Ihnen das ab.
- 1
Vorfall erfassen und der Countdown läuft — mit dem Zeitpunkt der Kenntnis als belastbarer Anker.
- 2
Anlagen, Waagen und Fernwartungszugänge als Assets mit Kritikalität und Verantwortlichem.
- 3
Backup- und Betriebs-Richtlinie als fertige Vorlage, an Ihren Betrieb angepasst und freigegeben.
Häufige Fragen zu NIS2 in der Branche Abfallbewirtschaftung
Ist mein Unternehmen aus der Branche Abfallbewirtschaftung von NIS2 betroffen?
Ihre Branche ist im BSI-Gesetz erfasst: Anlage 2 · Sektor 2, Sektor Abfallbewirtschaftung. Automatisch betroffen sind Sie damit nicht — dazu muss zusätzlich eine Größenschwelle erreicht sein (§ 28 Abs. 1, 2 BSIG). Einen Bescheid gibt es nicht: Sie prüfen die Einstufung selbst und registrieren sich, wenn sie zutrifft (§ 33 BSIG). Für Ihren Sektor gilt außerdem ein Sonderweg — er steht auf dieser Seite unter „Fallen Sie darunter?“. Die Würdigung Ihres Einzelfalls gehört zur Anwältin.
Ab welcher Größe gilt NIS2 für uns?
Als besonders wichtige Einrichtung gelten Sie ab mindestens 250 Mitarbeitende — oder über 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich über 43 Mio. € Jahresbilanzsumme; als wichtige Einrichtung ab mindestens 50 Mitarbeitende — oder über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (§ 28 Abs. 1, 2 BSIG). Mitarbeiterzahl und Finanzkennzahlen stehen im Oder-Verhältnis — bei den Finanzkennzahlen müssen aber beide Werte überschritten sein. Einige Einrichtungsarten sind ohne jede Größenschwelle betroffen, etwa Betreiber kritischer Anlagen und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter.
Welche Behörde ist in Deutschland für uns zuständig?
Für Registrierung und Aufsicht ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig (§ 33 BSIG). Sicherheitsvorfälle melden Sie aber nicht dorthin, sondern an die gemeinsame Meldestelle von BSI und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) — mit Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden und Abschlussbericht (§ 32 BSIG). Das ist der häufigste Irrtum in diesem Gesetz: Aufsichtsstelle und Meldestelle sind nicht dieselbe Stelle.
Was passiert, wenn wir NIS2 nicht umsetzen?
Die Pflichten verschwinden nicht: Die Registrierung bleibt fällig (§ 33 BSIG), die Risikomanagementmaßnahmen ebenso (§ 30 Abs. 2 BSIG), und Meldefristen laufen ab dem ersten erheblichen Vorfall (§ 32 BSIG). Hinzu kommt § 38 BSIG: Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst schulen lassen — persönlich. „Wusste ich nicht“ trägt an dieser Stelle nicht.
Klären Sie in dreißig Sekunden, was für Sie gilt.
Vier Fragen, eine ehrliche Ersteinschätzung — danach wissen Sie, mit welchem Modul Sie starten und was es kostet.
Was als Nächstes wichtig wird
Weitere Branchen
Rechtsstand geprüft am 01.09.2026 · Jede Aussage mit Fundstelle · Kein Rechtsrat