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Kommt auf Sie zu1.10.2026 · § 51 NISG 2026

NISG 2026 in Kraft (Österreich)

Was gilt

Am 1. Oktober 2026 tritt das NISG 2026 in Kraft — Österreichs Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Die Logik entspricht dem deutschen BSIG, aber mit eigenen Meldewegen, eigener Behördenstruktur und eigenen Registrierungspflichten.

Für Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern heißt das: zwei Regime, ein Sicherheitsniveau. Wer seine Maßnahmen framework-neutral aufgebaut hat, meldet nur zweimal — wer pro Land ein eigenes Projekt fährt, zahlt doppelt.

Wen es betrifft

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich in den NIS2-Sektoren — und deutsche Unternehmen mit österreichischen Töchtern oder Kunden.

Fallbeispiel (fiktiv): Die Doppelmeldung um drei Uhr nachts

Ein IT-Dienstleister mit Standorten in München und Linz wird Ziel eines Ransomware-Angriffs. Die deutsche Zentrale meldet fristgerecht ans BSI — an die österreichische Meldepflicht denkt in der Nacht niemand, die Frist verstreicht.

Die österreichische Behörde erfährt aus der Presse davon. Aus einem sauber gemanagten Vorfall wird ein Aufsichtsverfahren in Linz — nicht wegen des Angriffs, sondern wegen der unterlassenen Meldung.

Die Risiken, nüchtern eingeordnet

Bußgelder nach österreichischem Regime

Das NISG 2026 staffelt (§ 45 NISG 2026): Für inhaltliche Pflichtverletzungen — etwa fehlendes Risikomanagement oder eine versäumte Meldung — drohen wesentlichen Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Die verspätete Registrierung allein liegt in einer eigenen, deutlich niedrigeren Kategorie (§ 45 Abs. 4 Z 1 NISG 2026).

Doppelte Meldefristen, halbe Zeit

Im Ernstfall laufen deutsche und österreichische Uhren parallel — wer nur einen Meldeweg geübt hat, verpasst den zweiten.

Doppelter Projektaufwand

Ohne framework-neutrale Basis bauen DE- und AT-Standorte getrennte Compliance auf — doppelte Kosten für dasselbe Ergebnis.

Ihre nächsten Schritte

  1. 01Prüfen, ob österreichische Standorte oder Töchter unter das NISG fallen
  2. 02Meldeprozess um den AT-Meldeweg erweitern und einmal durchspielen
  3. 03Maßnahmen framework-neutral führen — einmal umsetzen, zweimal nachweisen

In Compliverse

Genau diese Schritte erzeugt der Kompass automatisch als Maßnahmen in Ihrem Plan — mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen.

Produkt-Klartext, kein Rechtsrat · Fallbeispiele sind fiktiv · Bußgeldrahmen laut Rechtsakt („bis zu“)