Trust Center Alltagshilde · Selbstbewertung

NIS2: Selbstbewertung von Alltagshilde

Selbstbewertung von Alltagshilde mit der Software von Compliverse. Keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.

NIS2: Selbstbewertung von Alltagshilde, Stand 29.10.2026. Keine unabhängige Prüfung.

NIS2 · Freiwillig · in Umsetzung

Selbstbewertung · Stand Oktober 2026

NIS2: Selbstbewertung von Alltagshilde, Stand 29.10.2026. Keine unabhängige Prüfung.

Methode

Methode: Selbstbewertung. Alltagshilde hat die Anforderungen aus dem NIS2-Maßnahmenkatalog selbst mit der Software von Compliverse durchgearbeitet und legt das Ergebnis hier offen. Das ist keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Compliverse hat die Angaben nicht auf Richtigkeit geprüft und bestätigt weder deren Richtigkeit noch die Einhaltung des Gesetzes. Stand: 29.10.2026. Nächste Überprüfung: 29.10.2027. Kein Rechtsrat. So sehen Sie, was Alltagshilde für die Informationssicherheit tut und was noch offen ist.

Freiwillig: Alltagshilde fällt nach eigener Einschätzung nicht unter die NIS2-Pflicht.

Alltagshilde hat in der Betroffenheitsprüfung von Compliverse selbst bewertet, nicht unter § 28 BSIG zu fallen: Die Tätigkeit steht in keinem Sektor der Anlagen 1 und 2 BSIG. Das ist eine Selbsteinschätzung von Alltagshilde, keine Rechtsauskunft von Compliverse und keine Feststellung einer Behörde. Die Maßnahmen aus § 30 BSIG wendet Alltagshilde freiwillig an. So sehen Sie, welches Schutzniveau Alltagshilde sich selbst setzt — auch ohne gesetzliche Pflicht.

Ergebnis

6 von 8

Maßnahmenbereiche freiwillig angewendet

Stand

29.10.2026

live aus dem Compliance-Management

Nächste Überprüfung

29.10.2027

Rechtsstand der Grundlagen: 01.10.2026

Was geprüft wurde — Schritt für Schritt

Dieselben Schritte, die Alltagshilde in Compliverse durchgeht. Jeder Schritt nennt seine Fundstelle; „erledigt“ heißt, dass dafür ein Nachweis im System liegt.

  1. 01Klären, ob und wie NIS2 Sie trifft

    Erledigt

    § 28 BSIG

    Damit haben Sie Ihre Betroffenheit nach § 28 BSIG dokumentiert — die Grundlage jeder weiteren Pflicht.

    Nachweis: Dokumentierte Betroffenheitsanalyse

  2. 02Sich bei der Behörde registrieren

    Erledigt

    § 33 BSIG

    Damit ist dokumentiert, dass für Sie keine Registrierungspflicht nach § 33 BSIG besteht — der Schritt entfällt.

    Nachweis: Dokumentierte Entscheidung: keine Registrierungspflicht

  3. 03Ihre Sicherheitsregeln schriftlich festhalten

    Erledigt

    § 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG · ISO 27001 Kap. 5.2

    Damit haben Sie die Konzepte nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG schriftlich und freigegeben.

    Nachweis: Freigegebene Richtlinien mit Versionsstand und Lesebestätigung

  4. 04Aufschreiben, was wichtig ist — und was schiefgehen kann

    Erledigt

    § 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG · ISO 27001 Kap. 6.1.2

    Damit haben Sie die Risikoanalyse nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG nachweisbar durchgeführt.

    Nachweis: Risikoregister mit Eigner, Bewertung und verknüpften Maßnahmen

  5. 05Jeder Maßnahme einen Namen und ein Datum geben

    Erledigt

    § 30 Abs. 2 BSIG · § 38 BSIG

    Damit ist die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nachvollziehbar gesteuert (§ 30 Abs. 2, § 38 BSIG).

    Nachweis: Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen

  6. 06Team und Geschäftsleitung schulen

    Jetzt dran

    § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG · § 38 BSIG

    Die Schulung der Geschäftsleitung fehlt — sie ist die Pflicht, die am häufigsten übersehen wird.

    Nachweis: Schulungsmatrix und Zertifikate je Person

  7. 07Den Meldeweg für den Ernstfall einrichten

    Erledigt

    § 32 BSIG

    Damit haben Sie den Meldeprozess nach § 32 BSIG eingerichtet — mit allen drei Fristen: Erstmeldung und Meldung ab Kenntnis, Abschlussmeldung einen Monat nach der Meldung.

    Nachweis: Dokumentierter Meldeweg mit Fristen-Countdown

  8. 08Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket)

    Noch nicht dran

    § 38 BSIG

    Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.

    Nachweis: NIS2-Nachweis-Paket mit Einstufung, Land und Rechtsstand-Datum

Offene Punkte (2)

  • Team und Geschäftsleitung schulen — Die Schulung der Geschäftsleitung fehlt — sie ist die Pflicht, die am häufigsten übersehen wird.
  • Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket) — Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.

Solange ein Punkt offen ist, trägt das Zeichen den Zusatz „in Umsetzung“. Offene Punkte zu zeigen ist Absicht: Ein Zeichen ohne Lücken wäre nur ein Foto.

Fragen zu dieser Selbstbewertung?

Ansprechpartner ist Alltagshilde unter info@alltagshilde.de. Compliverse beantwortet keine Fragen zum Einzelfall.

Wie diese Seite entsteht

Live aus dem Compliance-Management in Compliverse. Rechtsgrundlagen der Zeichen: § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, § 5a Abs. 1 und 2 UWG; Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 2 und 4 (Fassung nach dem Dritten UWG-Änderungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 43, anwendbar seit 27.09.2026); BGH, Urt. v. 21.07.2016 – I ZR 26/15; Art. 42 Abs. 4, 5 und Art. 43 Abs. 1 DSGVO. Kein Rechtsrat.