Trust Center Alltagshilde · Selbstbewertung

DSGVO: Selbstbewertung von Alltagshilde

Selbstbewertung von Alltagshilde mit der Software von Compliverse. Keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.

DSGVO: Selbstbewertung von Alltagshilde, Stand 29.10.2026. Keine unabhängige Prüfung.

DSGVO · In Umsetzung

Selbstbewertung · Stand Oktober 2026

DSGVO: Selbstbewertung von Alltagshilde, Stand 29.10.2026. Keine unabhängige Prüfung.

Methode

Methode: Selbstbewertung. Alltagshilde hat die Anforderungen der Datenschutz (DSGVO) selbst mit der Software von Compliverse durchgearbeitet und legt das Ergebnis hier offen. Das ist keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Compliverse hat die Angaben nicht auf Richtigkeit geprüft und bestätigt weder deren Richtigkeit noch die Einhaltung des Gesetzes. Stand: 29.10.2026. Nächste Überprüfung: 18.09.2027. Kein Rechtsrat. So sehen Sie, was Alltagshilde für den Datenschutz tut und was noch offen ist.

Ergebnis

9 von 11

Pflichten erfüllt

Stand

29.10.2026

letzter Abschluss 18.09.2026

Nächste Überprüfung

18.09.2027

Rechtsstand der Grundlagen: 01.10.2026

Was geprüft wurde — Schritt für Schritt

Dieselben Schritte, die Alltagshilde in Compliverse durchgeht. Jeder Schritt nennt seine Fundstelle; „erledigt“ heißt, dass dafür ein Nachweis im System liegt.

  1. 01Klären, wer bei Ihnen für Datenschutz zuständig ist

    Erledigt

    Art. 37 DSGVO · § 38 Abs. 1 BDSG (Deutschland) · Art. 30 Abs. 1 lit. a DSGVO

    Damit ist die Zuständigkeit dokumentiert und die Benennungsfrage nach Art. 37 DSGVO beantwortet — mit Datum, auch wenn die Antwort „nicht erforderlich“ lautet.

    Nachweis: Dokumentierte Zuständigkeit im Kopf Ihres Verarbeitungsverzeichnisses

  2. 02Aufschreiben, welche Daten Sie wozu verarbeiten

    Erledigt

    Art. 30 DSGVO · Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 DSGVO

    Damit führen Sie das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO — mit den Pflichtangaben je Verarbeitung und der dokumentierten Rechtsgrundlage nach Art. 6.

    Nachweis: Verarbeitungsverzeichnis, druckbar und je Eintrag vollständig

  3. 03Festhalten, wer sonst noch mit Ihren Daten arbeitet

    Erledigt

    Art. 28 DSGVO

    Damit liegt zu jedem Auftragsverarbeiter ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vor — die Grundlage, ohne die eine Weitergabe nicht zulässig ist.

    Nachweis: Dienstleisterverzeichnis mit Vertragsstand je Anbieter

  4. 04Beschreiben, wie Sie die Daten schützen

    Erledigt

    Art. 32 DSGVO

    Damit sind Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dokumentiert — einschließlich des Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

    Nachweis: TOM-Dokument, freigegeben und als Vertragsanlage verwendbar

  5. 05Festlegen, wann Daten wieder verschwinden

    Erledigt

    Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO · Art. 30 Abs. 1 lit. f DSGVO

    Damit ist die Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO belegt — je Verarbeitung mit Frist und zuständiger Stelle.

    Nachweis: Freigegebenes Löschkonzept mit Aufbewahrungsfristen

  6. 06Den Menschen sagen, was mit ihren Daten passiert

    Angefangen

    Art. 13 DSGVO · Art. 14 DSGVO · Art. 12 Abs. 1 DSGVO

    Es fehlt noch die schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung Ihrer Beschäftigten (Art. 29 DSGVO) — die Maßnahme steht im Plan.

    Nachweis: Informationstexte als freigegebene Arbeitsvorlage

  7. 07Vorbereiten, was passiert, wenn jemand nachfragt

    Erledigt

    Art. 12–23 DSGVO

    Damit ist der Prozess für Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO eingerichtet — mit Fristenrechnung ab Eingang und dokumentierter Bearbeitung.

    Nachweis: Anfragen-Register mit Fristentreue je Vorgang

  8. 08Vorbereiten, was passiert, wenn Daten abhandenkommen

    Erledigt

    Art. 33 DSGVO

    Damit ist der Meldeweg für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO eingerichtet — inklusive Fristenberechnung ab Kenntnis und Dokumentation aller Verletzungen.

    Nachweis: Dokumentierter Meldeweg und Datenpannen-Register

  9. 09Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket)

    Noch nicht dran

    Art. 5 Abs. 2 DSGVO · Nachweisführung

    Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.

    Nachweis: DSGVO-Nachweis-Paket mit Rechtsstand-Datum

Offene Punkte (2)

  • Den Menschen sagen, was mit ihren Daten passiert — Es fehlt noch die schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung Ihrer Beschäftigten (Art. 29 DSGVO) — die Maßnahme steht im Plan.
  • Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket) — Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.

Solange ein Punkt offen ist, trägt das Zeichen den Zusatz „in Umsetzung“. Offene Punkte zu zeigen ist Absicht: Ein Zeichen ohne Lücken wäre nur ein Foto.

Fragen zu dieser Selbstbewertung?

Ansprechpartner ist Alltagshilde unter info@alltagshilde.de. Compliverse beantwortet keine Fragen zum Einzelfall.

Wie diese Seite entsteht

Live aus dem Compliance-Management in Compliverse. Rechtsgrundlagen der Zeichen: § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, § 5a Abs. 1 und 2 UWG; Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 2 und 4 (Fassung nach dem Dritten UWG-Änderungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 43, anwendbar seit 27.09.2026); BGH, Urt. v. 21.07.2016 – I ZR 26/15; Art. 42 Abs. 4, 5 und Art. 43 Abs. 1 DSGVO. Kein Rechtsrat.