Trust Center Alltagshilde · Selbstbewertung
DSGVO: Selbstbewertung von Alltagshilde
Selbstbewertung von Alltagshilde mit der Software von Compliverse. Keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.
DSGVO · In Umsetzung
Selbstbewertung · Stand Oktober 2026
DSGVO: Selbstbewertung von Alltagshilde, Stand 29.10.2026. Keine unabhängige Prüfung.
Methode
Methode: Selbstbewertung. Alltagshilde hat die Anforderungen der Datenschutz (DSGVO) selbst mit der Software von Compliverse durchgearbeitet und legt das Ergebnis hier offen. Das ist keine Zertifizierung und keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Compliverse hat die Angaben nicht auf Richtigkeit geprüft und bestätigt weder deren Richtigkeit noch die Einhaltung des Gesetzes. Stand: 29.10.2026. Nächste Überprüfung: 18.09.2027. Kein Rechtsrat. So sehen Sie, was Alltagshilde für den Datenschutz tut und was noch offen ist.
Ergebnis
9 von 11
Pflichten erfüllt
Stand
29.10.2026
letzter Abschluss 18.09.2026
Nächste Überprüfung
18.09.2027
Rechtsstand der Grundlagen: 01.10.2026
Was geprüft wurde — Schritt für Schritt
Dieselben Schritte, die Alltagshilde in Compliverse durchgeht. Jeder Schritt nennt seine Fundstelle; „erledigt“ heißt, dass dafür ein Nachweis im System liegt.
01Klären, wer bei Ihnen für Datenschutz zuständig ist
Erledigt
Art. 37 DSGVO · § 38 Abs. 1 BDSG (Deutschland) · Art. 30 Abs. 1 lit. a DSGVO
Damit ist die Zuständigkeit dokumentiert und die Benennungsfrage nach Art. 37 DSGVO beantwortet — mit Datum, auch wenn die Antwort „nicht erforderlich“ lautet.
Nachweis: Dokumentierte Zuständigkeit im Kopf Ihres Verarbeitungsverzeichnisses
02Aufschreiben, welche Daten Sie wozu verarbeiten
Erledigt
Art. 30 DSGVO · Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 DSGVO
Damit führen Sie das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO — mit den Pflichtangaben je Verarbeitung und der dokumentierten Rechtsgrundlage nach Art. 6.
Nachweis: Verarbeitungsverzeichnis, druckbar und je Eintrag vollständig
03Festhalten, wer sonst noch mit Ihren Daten arbeitet
Erledigt
Art. 28 DSGVO
Damit liegt zu jedem Auftragsverarbeiter ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vor — die Grundlage, ohne die eine Weitergabe nicht zulässig ist.
Nachweis: Dienstleisterverzeichnis mit Vertragsstand je Anbieter
04Beschreiben, wie Sie die Daten schützen
Erledigt
Art. 32 DSGVO
Damit sind Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dokumentiert — einschließlich des Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Nachweis: TOM-Dokument, freigegeben und als Vertragsanlage verwendbar
05Festlegen, wann Daten wieder verschwinden
Erledigt
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO · Art. 30 Abs. 1 lit. f DSGVO
Damit ist die Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO belegt — je Verarbeitung mit Frist und zuständiger Stelle.
Nachweis: Freigegebenes Löschkonzept mit Aufbewahrungsfristen
06Den Menschen sagen, was mit ihren Daten passiert
Angefangen
Art. 13 DSGVO · Art. 14 DSGVO · Art. 12 Abs. 1 DSGVO
Es fehlt noch die schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung Ihrer Beschäftigten (Art. 29 DSGVO) — die Maßnahme steht im Plan.
Nachweis: Informationstexte als freigegebene Arbeitsvorlage
07Vorbereiten, was passiert, wenn jemand nachfragt
Erledigt
Art. 12–23 DSGVO
Damit ist der Prozess für Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO eingerichtet — mit Fristenrechnung ab Eingang und dokumentierter Bearbeitung.
Nachweis: Anfragen-Register mit Fristentreue je Vorgang
08Vorbereiten, was passiert, wenn Daten abhandenkommen
Erledigt
Art. 33 DSGVO
Damit ist der Meldeweg für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO eingerichtet — inklusive Fristenberechnung ab Kenntnis und Dokumentation aller Verletzungen.
Nachweis: Dokumentierter Meldeweg und Datenpannen-Register
09Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket)
Noch nicht dran
Art. 5 Abs. 2 DSGVO · Nachweisführung
Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.
Nachweis: DSGVO-Nachweis-Paket mit Rechtsstand-Datum
Offene Punkte (2)
- Den Menschen sagen, was mit ihren Daten passiert — Es fehlt noch die schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung Ihrer Beschäftigten (Art. 29 DSGVO) — die Maßnahme steht im Plan.
- Alles in ein Dokument bündeln (Nachweis-Paket) — Wird vollständig, sobald die Schritte davor stehen.
Solange ein Punkt offen ist, trägt das Zeichen den Zusatz „in Umsetzung“. Offene Punkte zu zeigen ist Absicht: Ein Zeichen ohne Lücken wäre nur ein Foto.
Fragen zu dieser Selbstbewertung?
Ansprechpartner ist Alltagshilde unter info@alltagshilde.de. Compliverse beantwortet keine Fragen zum Einzelfall.
Wie diese Seite entsteht
Live aus dem Compliance-Management in Compliverse. Rechtsgrundlagen der Zeichen: § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, § 5a Abs. 1 und 2 UWG; Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 2 und 4 (Fassung nach dem Dritten UWG-Änderungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 43, anwendbar seit 27.09.2026); BGH, Urt. v. 21.07.2016 – I ZR 26/15; Art. 42 Abs. 4, 5 und Art. 43 Abs. 1 DSGVO. Kein Rechtsrat.