KI-VO Stufe 4: Hochrisiko-Pflichten (Anh. III)
Was gilt
Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Genauigkeits- und Robustheitsanforderungen. Die Digital-Omnibus-VO (EU) 2026/1744 hat diesen Termin vom ursprünglich geplanten August 2026 nach hinten verschoben; für eingebettete Systeme nach Anhang I gilt der 2. August 2028.
Die Verschiebung ist Vorbereitungszeit, keine Entwarnung: Hochrisiko ist schneller erreicht, als viele denken. KI in der Personalauswahl, bei Kreditentscheidungen, in kritischer Infrastruktur oder im Bildungsbereich fällt in aller Regel darunter — auch wenn das System nur eingekauft und „betrieben“ wird.
Wen es betrifft
Anbieter und Betreiber von KI in sensiblen Einsatzfeldern: HR und Recruiting, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung.
Fallbeispiel (fiktiv): Das Recruiting-Tool im Bestand
Ein Logistikunternehmen nutzt seit 2024 ein KI-Tool zur Vorauswahl von Fahrern. Der Betriebsrat fragt, ob das System die kommenden Hochrisiko-Anforderungen erfüllen wird — menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Bewerber.
Der Anbieter des Tools sitzt außerhalb der EU und reagiert ausweichend. Wer diese Prüfung erst kurz vor dem Stichtag Ende 2027 beginnt, steht dann ohne Alternative da — mitten im Fahrermangel. Eine dokumentierte Betreiber-Prüfung heute stößt den Anbieterwechsel rechtzeitig an.
Die Risiken, nüchtern eingeordnet
Bußgelder
Verstöße gegen die Hochrisiko-Pflichten kosten bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4 KI-VO). Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Werte (Art. 99 Abs. 6 KI-VO).
Betriebsstopp im Kerngeschäft
Nicht-konforme Systeme müssen im Zweifel vom Netz — und reißen den Prozess mit, den sie automatisiert haben.
Arbeitsrechtliche Angriffsfläche
Betriebsräte und abgelehnte Bewerber können Auskunft und Aufsicht einfordern — jede Lücke wird zum Präzedenzfall im eigenen Haus.
Ihre nächsten Schritte
- 01Alle KI-Einsätze gegen Anhang III prüfen: Ist etwas davon Hochrisiko?
- 02Bei eingekauften Systemen: Konformitätsnachweise des Anbieters einfordern
- 03Menschliche Aufsicht und Protokollierung organisatorisch verankern
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Produkt-Klartext, kein Rechtsrat · Fallbeispiele sind fiktiv · Bußgeldrahmen laut Rechtsakt („bis zu“)