Was gilt
Seit dem 2. August 2025 gelten die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) — die Ebene der Modellanbieter wie OpenAI, Google oder Anthropic: technische Dokumentation, Urheberrechts-Policy, Transparenz über Trainingsdaten.
Für die meisten Unternehmen heißt das nicht „betrifft mich nicht“, sondern „betrifft meine Lieferkette“: Wer KI-Produkte auf Basis solcher Modelle baut oder einkauft, sollte prüfen, ob der Anbieter liefert, was die Verordnung verlangt — denn darauf bauen die eigenen Pflichten auf.
Wen es betrifft
Direkt: Anbieter großer KI-Modelle. Indirekt: alle, die auf diesen Modellen Produkte bauen oder sie unternehmenskritisch einsetzen.
Fallbeispiel (fiktiv): Das Startup auf dünnem Fundament
Ein Software-Startup baut einen Vertragsanalyse-Assistenten auf einem kleineren, günstigen Sprachmodell aus einem Drittland. Ein Konzernkunde verlangt im Einkaufsprozess die GPAI-Dokumentation des Modellanbieters — Trainingsdaten-Transparenz, Urheberrechts-Policy.
Der Modellanbieter liefert nichts davon. Das Startup kann die Lücke nicht schließen und fällt aus dem Vergabeprozess — die Konkurrenz mit einem dokumentierten EU-konformen Modell gewinnt.
Die Risiken, nüchtern eingeordnet
Bußgelder für Modellanbieter
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes für GPAI-Anbieter, die ihre Pflichten verletzen (Art. 101 KI-VO).
Lieferketten-Risiko
Baut Ihr Produkt auf einem nicht-konformen Modell auf, erben Sie das Problem — bis hin zum erzwungenen Modellwechsel mitten im Betrieb.
Vergabe-Ausschluss
Konzerne und öffentliche Auftraggeber fragen die Modell-Compliance inzwischen im Einkauf ab — ohne Antwort keine Shortlist.
Ihre nächsten Schritte
- 01Inventarisieren, welche Ihrer Produkte und Tools auf welchen Modellen basieren
- 02GPAI-Dokumentation der Modellanbieter einfordern und ablegen
- 03Ausweichmodell definieren, falls ein Anbieter nicht liefert
In Compliverse
Genau diese Schritte erzeugt der Kompass automatisch als Maßnahmen in Ihrem Plan — mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen.
Produkt-Klartext, kein Rechtsrat · Fallbeispiele sind fiktiv · Bußgeldrahmen laut Rechtsakt („bis zu“)